Im RZV für Hovawart-Hunde e.V. wird nur mit HD-freien Hunden gezüchtet. HD ist die Abkürzung für Hüftgelenksdysplasie, eine gefürchtete Erkrankung großer Hunderassen. Diese aussergewöhnliche Möglichkeit ist das Ergebnis einer jahrzehntelangen, sehr strengen Auswahl.
In der Tiermedizin bedeutet A = frei von jeglicher Erkrankung der Hüften. Der Zusatz 1 oder 2 ist eine nochmals feinere Unterscheidung für die Beschreibung des Röntgenbefundes, der zentral seit Jahrzehnten von einem Gutachter angefertigt wird.
Jeder Hund braucht einen Namen und ein Rassehund bekommt einen Vornamen und einen Nachnamen auch „Zwingername“ genannt. Das ist eine altmodische und etwas unglückliche Bezeichnung und bedeutet keinesfalls, dass die Elterntiere und die Welpen in Zwingern leben.
Der Züchter sucht sich diesen „Zwingernamen“ aus und lässt ihn schützen. Er ist also mit dem Züchter und seiner Aufzuchtstätte und nicht mit den Zuchthunden verbunden. In Ausnahmefällen kann der Zwingernamen innerhalb der Familie oder an Freunde weitergegeben werden.
Die Vornamen eines Wurfes beginnen alle mit dem gleichen Buchstaben im Alphabet. Jeder Züchter beginnt mit dem Buchstaben „A“ und geht dann weiter im Alphabet, wobei es völlig unerheblich ist, ob mit der gleichen Hündin gezüchtet wird. Viele Züchter haben so viel Freude am Züchten, dass sie über lange Jahre mit immer neuen, gut kontrollierten Hündinnen züchten.
Die Zuchtverwendung einer Hündin obliegt sehr strengen Bestimmungen und ist deshalb auch sehr begrenzt.
Unsere Hovawarte gibt es in drei Farbschlägen: blond (b), schwarzmarken (sm) und schwarz (s).
Aus fast allen Verpaarungen können auch wieder alle drei Farben hervorgehen.
Mit zwei Ausnahmen: blond x blond ergibt nur blonde Welpen und
schwarzmarken x schwarzmarken nur blonde und schwarzmarkene.
Also können aus einer schwarz x schwarz Paarung auch blonde Welpen hervorgehen, genauso wie aus einer schwarz x schwarzmarken Paarung.
Ebenso kann eine blond x schwarzmarken Paarung schwarze Welpen ergeben und bei einer blond x schwarz Paarung können auch schwarzmarkene Welpen geboren werden.
Allen unseren Hunden wird in ihrer Ahnentafel eine Zuchtbuchnummer zugeordnet. Die Nummerierung ist seit Gründung des Vereins fortlaufend und einzigartig für jeden Hund. Sie umfasst eine fünfstellige Lebendnummer und die letzten zwei Zahlen des Geburtsjahres (00000-00).
Bis vor kurzem wurden alle Hunde mit den letzten vier Zahlen der Lebendnummer im rechten Ohr und den beiden Jahreszahlen im linken Ohr tätowiert. Zwischenzeitlich ist der Chip zur Pflicht geworden. Es darf zusätzlich auch tätowiert werden.
Viele unserer Zuchthunde haben die Begleithundeprüfung (BH) abgelegt. Sie ist eine Überprüfung des Gehorsams und gleichzeitig auch der Sozialisierung und Unbedenklichkeit des Hundes. Zudem ist sie Voraussetzung für weiterführende Prüfungen in allen Bereichen.
Bei der Ausdauerprüfung (AD) läuft der Hund 20 km am Fahrrad auf geeigneten Wegen in angemessenem Tempo. Die Prüfung wird von zwei Pausen mit Tierarztkontrollen unterbrochen und mit einer kleinen Gehorsamkeitsübung abgeschlossen.
Der Begriff „Leistungszucht“ bedeutet, dass beide Elterntiere des Wurfes von ihren Besitzern im Gebrauchshundesport (VPG 1-3) ausgebildet worden sind. Der Dachverband VDH würdigt diese Leistung als „Leistungszucht“.
Sehr oft hat aber nur einer der beiden Partner diese Voraussetzung oder befindet sich noch im Aufbau der Ausbildung oder wird als Rettungshund geführt oder arbeitet als Therapiehund. Oft haben die Hunde auch Erfolge im Turnierhundesport, Agility, Obedience oder als Fährtenhunde (FH 1+2, FPr 1-3). Bei Erfolgen in diesen Bereichen sieht der VDH den Begriff „Leistungszucht“ nicht vor.
Sämtliche zuchtrelevanten Überprüfungen sind für alle Elterntiere aber gleich. Zusätzlich zu diesen Überprüfungen können geeignete Tiere noch zur Körung vorgestellt werden und/oder in den Wesens- und Leistungspool eingestellt werden.
Das bedeutet, dass alle Welpen die gleichen Grundvoraussetzungen mitbringen und es die Sache ihrer „Menschen“ ist, wie die Hunde gefördert und ausgebildet werden.
